Betreuungsverein Deggendorf e.V.
Ehrenamt Voraussetzungen Unterstützung Versicherung
In Bayern sind ehreamtliche Betreuer grundsätzlich über eine Sammelversicherung versichert, die das Bayerische Staatsministerium der Justiz mit der Bayerischen Versicherungskammer abgeschlossen hat. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Betreuer dem Betreuten zufügt, bzw. Schäden, die der Betreuer einem dritten verursacht. Im Rahmen der Sammelversicherung sind folgende Deckungssummen vereinbart: für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 25.000 € je Versicherungsfall für die allgemeine Haftpflichtversicherung 1.000.000 € pauschal für Personen und/oder Sachschäden Den Beitrag zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer übernimmt derzeit der Freistaat Bayern. Eine Beitragspflicht für den Ehrenamtlichen besteht nicht. Betreuer, die ihrem Betreuten oder einem dritten in Zusammenhang mit ihrer Betreuertätigkeit einen Haftpflichtschaden zugefügt haben, müssen unverzüglich über das zuständige Vormundschaftsgericht eine Schadensmeldung an den Haftpflichtversicherer einreichen. Kraft Gesetz sind ehrenamtliche Betreuer bei der Ausübung ihres Amtes einschließlich der Wegstrecken in der Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Die Unfallversicherung erfasst ausschließlich nur den Personenschaden, den ggf. ein Betreuer bei der Ausübung seines Ehrenamtes erleidet.