In
Bayern
sind
ehreamtliche
Betreuer
grundsätzlich
über
eine
Sammelversicherung
versichert,
die
das
Bayerische
Staatsministerium
der
Justiz
mit
der
Bayerischen
Versicherungskammer
abgeschlossen hat.
Die
Haftpflichtversicherung
deckt
Schäden,
die
der
Betreuer
dem
Betreuten
zufügt,
bzw.
Schäden,
die der Betreuer einem dritten verursacht.
Im Rahmen der Sammelversicherung sind folgende Deckungssummen vereinbart:
•
für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 25.000 € je Versicherungsfall
•
für die allgemeine Haftpflichtversicherung 1.000.000 € pauschal für Personen
und/oder Sachschäden
Den
Beitrag
zur
Haftpflichtversicherung
für
ehrenamtliche
Betreuer
übernimmt
derzeit
der
Freistaat
Bayern. Eine Beitragspflicht für den Ehrenamtlichen besteht nicht.
Betreuer,
die
ihrem
Betreuten
oder
einem
dritten
in
Zusammenhang
mit
ihrer
Betreuertätigkeit
einen
Haftpflichtschaden
zugefügt
haben,
müssen
unverzüglich
über
das
zuständige
Vormundschaftsgericht eine Schadensmeldung an den Haftpflichtversicherer einreichen.
Kraft
Gesetz
sind
ehrenamtliche
Betreuer
bei
der
Ausübung
ihres
Amtes
einschließlich
der
Wegstrecken
in
der
Unfallversicherung
gegen
Unfälle
versichert.
Die
Unfallversicherung
erfasst
ausschließlich
nur
den
Personenschaden,
den
ggf.
ein
Betreuer
bei
der
Ausübung
seines
Ehrenamtes
erleidet.