Vorsorge Was ist eine Vorsorgevollmacht? Allgemeine Hinweise
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eine Vorsorgevollmacht kann nur von geschäftsfähigen Personen erteilt werden
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die bevollmächtigte Person muss informiert sein und einverstanden sein
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eine Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden
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die Vollmacht kann bei der Bundesnotarkammer registriert werden, die Amtsgerichte haben Zugriff
darauf
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eine Vorsorgevollmacht setzt ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen dem
Bevollmächtigtem gegenüber voraus
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keine Kontrolle des Bevollmächtigem durch das Betreuungsgericht
Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium Familie, Arbeit und
Soziales