Betreuungsverein Deggendorf e.V.
Vorsorge Was ist eine Vorsorgevollmacht? Allgemeine Hinweise
eine Vorsorgevollmacht kann nur von geschäftsfähigen Personen erteilt werden die bevollmächtigte Person muss informiert sein und einverstanden sein eine Vorsorgevollmacht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden die Vollmacht kann bei der Bundesnotarkammer registriert werden, die Amtsgerichte haben Zugriff darauf eine Vorsorgevollmacht setzt ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen dem Bevollmächtigtem gegenüber voraus keine Kontrolle des Bevollmächtigem durch das Betreuungsgericht Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium Familie, Arbeit und Soziales